Bundesamt für Strahlenschutz erhält Radon-Daten für die Forschung
Um die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Radon-Vorsorgegebieten die Radonkonzentration an bestimmten Arbeitsplätzen messen und gegebenenfalls gegen erhöhte Radonwerte vorgehen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) kann die anonymisierten Ergebnisse dieser Messungen künftig zu Forschungszwecken nutzen, um weitere Erkenntnisse für den Schutz vor Radon zu gewinnen. Grundlage dafür ist eine Neuregelung in der Strahlenschutzverordnung.
Radon erhöht Lungenkrebs-Risiko
Radon ist ein radioaktives Gas, das überall in Deutschland im Boden entsteht – je nach Standort in unterschiedlichen Mengen. Über Poren, Spalten und Risse kann es in Gebäude gelangen und sich dort in der Raumluft ansammeln. Atmet man Radon über längere Zeit ein, steigt das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken.
In Radon-Vorsorgegebieten wird der Referenzwert zum Schutz vor Radon in Gebäuden überdurchschnittlich häufig überschritten. Dort gelten besondere Anforderungen an den Schutz vor Radon. Unter anderem müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Radonkonzentration an Arbeitsplätzen in Erd- und Kellergeschossen mit einem qualitätsgesicherten Messverfahren ermitteln lassen und die Messergebnisse nach einheitlichen Vorgaben dokumentieren.
Schutz vor Radon verbessern
»Das Bundesamt für Strahlenschutz setzt sich seit Langem für den Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen und in Wohnungen ein und forscht zu unterschiedlichen Aspekten – etwa zu erhöhten Radonvorkommen, zum Gesundheitsrisiko oder zu Minderungsmöglichkeiten«,erläutert BfS-Präsidentin Inge Paulini. »Die Ergebnisse der Radon-Messungen an Arbeitsplätzen werden unsere Datengrundlage erheblich erweitern.«
»Die neuen Daten können dazu beitragen, unser Bild über die Radon-Situation in Deutschland zu verbessern. Über die Zeit werden sich Entwicklungen erkennen lassen. Wir werden sehen können, wie gut die Regelungen für Arbeitsplätze in den Radon-Vorsorgegebieten wirken«, schildert Paulini die Perspektive. »Vor allem erhoffen wir uns aus der Auswertung der Daten
Erkenntnisse, um Vorschläge für verbesserte Schutzmaßnahmen und für die Weiterentwicklung der Regelungen zum Schutz vor Radon zu machen.«
BfS nimmt Daten von anerkannten Radon-Messstellen elektronisch entgegen
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entsteht durch diese zusätzliche Nutzung der Radonmessdaten kein Aufwand. Die Datenübermittelung übernehmen die sogenannten anerkannten Stellen – das sind die Dienstleister, die die Radonmessungen an Arbeitsplätzen qualitätsgesichert durchführen. Damit sie die Radonmessdaten schnell, standardisiert und anonymisiert an das BfS
überspielen können, hat das BfS ein elektronisches Datenübermittlungsportal eingerichtet.
Messdaten werden anonym übermittelt
Aus welchem Betrieb ein Messergebnis stammt, erfährt das BfS nicht. Alle Messdaten werden vor der Übermittlung an das BfS anonymisiert. Das BfS erhält ausschließlich Daten, die für eine spätere wissenschaftliche Auswertung erforderlich sind. Dazu gehören neben Dauer und Ergebnis der Messungen das Stockwerk, in dem gemessen wurde, sowie Geokoordinaten, die die Messungen regional zuordnen.
Rückschlüsse auf einen konkreten Betrieb sind grundsätzlich nicht möglich. Welche Daten im Einzelnen übermittelt werden, ist in der Strahlenschutzverordnung festgeschrieben.
Anerkannte Stellen erhalten vom BfS die Zugangsdaten zum elektronischen Datenübermittlungsportal.
Bundesamt für Strahlenschutz
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des Menschen und der
Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS informiert die Bevölkerung und berät die
Bundesregierung in allen Fragen des Strahlenschutzes.
Die über 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewerten Strahlenrisiken, überwachen die
Umweltradioaktivität, unterstützen aktiv im radiologischen Notfallschutz und nehmen
hoheitliche Aufgaben wahr, darunter im medizinischen und beruflichen Strahlenschutz.
Ultraviolette Strahlung und strahlenrelevante Aspekte der Digitalisierung und Energiewende
sind weitere Arbeitsfelder. Als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde betreibt das
BfS Forschung und ist mit nationalen und internationalen Fachleuten vernetzt.
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
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E-Mail: ePost@bfs.de
Internet: www.bfs.de
Quelle: Der Bausachverständige 01/2022