Bauherren, die den energetischen Zustand ihres Hauses durch eine einzelne Maßnahme wie etwa die Dämmung der Gebäudehülle verbessern wollen, erhalten künftig mehr Geld vom Staat, wenn sie die Baumaßnahme durch einen Experten begleiten lassen. Die qualifizierte Baubegleitung wird – wie bisher schon – mit 50 Prozent der Kosten pro Vorhaben und Kalenderjahr gefördert. Seit Jahresbeginn gelten jedoch neue Höchstsätze. Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde die maximale Fördersumme von bislang 4.000 auf nun 5.000 Euro angehoben. Für Mehrfamilienhäuser werden bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, insgesamt bis zu 20.000 Euro insgesamt gewährt. Der Zuschuss zur Baubegleitung wird zusätzlich zu den Fördergeldern für die Maßnahme an sich gezahlt.
Die neuen Förderbedingungen für die qualifizierte Baubegleitung sind ein Baustein in der Neustrukturierung der Förderprogramme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Darin wird auch die Rolle des vor knapp zwei Jahren eingeführten sogenannten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) gestärkt. Dieses standardisierte Beratungsinstrument stellt dar, wie die Energieeffizienz eines Gebäudes mit der Umsetzung der einzelnen Sanierungsvorschläge schrittweise verbessert wird.
Mit einem zu Beginn des Jahres 2021 neu eingeführten Bonussystem wird nun ein Anreiz zur Umsetzung der Sanierungsfahrpläne und damit zur ganzheitlichen energetischen Sanierung schaffen: Für Bauherren, die eine in ihrem iSFP vorgeschlagene energetische Sanierungsmaßnahme innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung umsetzen, erhöht sich der Fördersatz für diese Maßnahme um zusätzliche fünf Prozentpunkte.
Neben diesem Bonussystem bleibt die im Vorjahr eingeführte Förderung der Beratung durch einen in der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes gelisteten Energieberater erhalten. Für die Beantragung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und / oder an der Anlagentechnik ist die Einbindung eines solchen Experten notwendig. Eine Ausnahme bildet die Heizungserneuerung.
Die Erhöhung der Fördermittel für qualifizierte Baubegleitung und der neue iSFP-Bonus, die neu eingeführte Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung, die Prämien für besonders hohe Anteile an Wärme aus erneuerbaren Energien und das vereinfachte Antragsverfahren sind Schritte, um private Bauherren bei energetischen Sanierungen zu unterstützen und die Ausführungsqualität zu verbessern.
Quelle: Der Bausachverständige 01/2021