Kellerräume werden in unterschiedlicher Weise genutzt.
Was hierbei aus bautechnischer Sicht wichtig ist, erklären die Sachverständigen des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) in einer aktuellen Standpunkt-Empfehlung. Waren Kellerräume einst klassische kühle Vorratskammern oder dienten zum Aufhängen der frisch gewaschenen Wäsche, so werden sie heute für eine Vielzahl von unterschiedlichen Zwecken genutzt. Von dem Hobby-, Werk- und Partyraum über den Einbau von Saunen hin zum klassischen Mietkeller – der individuellen Nutzung sind kaum Grenzen gesetzt. Definiert werden die in der Umgangssprache allgemein als Kellerräume bezeichneten Räume offiziell als Nebenräume in Untergeschossen. So unterschiedlich die Nutzung, so individuell gelten die Regeln für diese „Konditionierung von Nebenräumen in Untergeschossen“. Vereinheitlichende Gesetze oder Normen gibt es nicht, jedoch werden die unterschiedlichen Nutzungen zu Fallgruppen klassifiziert. Der Bundesfachbereich Bau im BVS mit seinem Arbeitskreis „Nebenräume in Untergeschossen“ hat daher unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einen eigenen BVS-Standpunkt erarbeitet und publiziert, welcher die Thematik dezidiert aufgreift und erörtert. Leiter des Arbeitskreises, Regierungsbaumeister Dipl-Ing. Bernd Ehrmann, erklärt: „Bei der Konditionierung steht die Frage angemessener Dämmung und Belüftung im Fokus. Die Erfordernisse variieren je nach Nutzung und baulichen Randbedingungen wie Temperatur, Wand- und Bodendichte. Anforderungen finden sich in der Musterbauordnung sowie den Landesbauordnungen. Ergänzend lassen sich in einzelnen Normen und Richtlinien sowie in Gerichtsentscheidungen allgemeine Ansätze finden, die auf die Konditionierung von Kellerräumen übertragbar sind.“
Der BVS griff bei der Ausarbeitung auf bereits etablierte und anerkannte Regelwerke wie auf die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Lüftung), den Schimmelpilz-Sanierungsleitfaden des Umweltbundesamtes, das DBV-Merkblatt „Hochwertige Nutzung von Untergeschossen – Bauphysik und Raumklima in der Fassung von 2009, die EnEV, die DIN-Normen 18195 (Bauwerksabdichtungen), 1946-6 (Raumlufttechnik) und 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung), sowie einschlägige Rechtsprechungen, zurück. „Wir raten ausdrücklich dazu, vor Planungsbeginn anstehende Nutzungen sowie mögliche Nutzungsänderungen in der Zukunft zu besprechen und klimatische Bedingungen festzulegen. Angesichts generell erhöhter Gefahr für Schimmelpilzbildung, sind auch solche Kellerräume hinsichtlich ihrer Konditionierung zu planen, die nur zeitweilig dem menschlichen Aufenthalt dienen sollen. Ausgehend von der vertraglich vereinbarten oder vorausgesetzten, mutmaßlichen Raumnutzung“, erklärt Ehrmann, öffentlich bestellt und vereidigt für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau, sowie Schäden an Gebäuden. „Bei Neubauten ist insbesondere in den ersten zwei Jahren, bis zur Einstellung von Ausgleichsfeuchtigkeit in den Bauteilen, mit erhöhter Baufeuchtigkeit zu rechnen. Das Aufstellen von Entfeuchtern kann in dieser Zeit sinnvoll sein“, so der Sachverständige Ehrmann weiter.
Bei älteren Bauten sind laut der BVS-Sachverständigen-Empfehlung insbesondere undichte Wände und Böden zu berücksichtigen. Die Konditionierung sollte den altersbedingten Veränderungen angepasst werden, mit der Folge, dass der Aufwand sich auch verringern kann. Soweit die vorgesehene Nutzung und die baulichen Gegebenheiten es rechtfertigen, bieten sich allgemein zugängliche Kellerfenster, zentrale Lüftungsanlagen oder temperatur- und feuchtigkeitsgesteuerte Einzellüfter an. Kellerräume sind nach der Experten-Meinung der Sachverständigen ebenfalls zu beheizen, wenn erhöhte Feuchtelasten durch Belüftung nicht mehr abgeführt werden können. Zu hohe Feuchtigkeitsbelastungen in Lagerräumen und Mieterkellern mit niedriger Innentemperatur lassen sich über Fenster und Lichtschächte reduzieren
Die Möglichkeit sensorgesteuerter Entfeuchtung, Lüftung, Beheizung oder wärmetechnischer Trennung sollte ebenfalls zur Prävention vor möglichen Schäden geprüft werden. „Räume mit erhöhtem Lüftungsbedarf wie Saunen sollten bei Neubauten als Räume mit normalen Innentemperaturen ausgebildet werden. Handelt es sich um innen liegende Räume, bedürfen sie feuchtigkeitsunabhängig einer mechanischen Lüftung“, so der Tenor der Sachverständigen in Ihrer Empfehlung.
Des Weiteren rät die bauliche Empfehlung des BVS dazu, dass Hausanschluss- und Heizräume, die bekanntermaßen über eine eigene Wärmequelle verfügen, als Kalträume ausgebildet werden. Auf feuchtigkeitsempfindliche Baustoffe wie Gipskarton sowie auf Dispersionsanstriche sollte verzichtet werden.
Wie schon die Schimmelrichtlinie empfiehlt, so gilt auch für die Nebenräume in Untergeschossen: Regale und Schränke mit Abstand zu allen Wänden, um Luftzirkulation zu ermöglichen. Bei Altbauten sollte auf einen wirtschaftlich noch vertretbaren Konditionierungsaufwand geachtet werden. „Werden Untergeschosse höherwertig genutzt, zum Beispiel als Musik- oder Gästezimmer, muss man diese als normale Räume betrachten, so dass sie nicht Gegenstand unseres Standpunktes sind“, erklärt der BVS-Bundesfachbereich Bau.
Der komplette Standpunkt kann kostenfrei unter http://www.bvs-ev.de/downloads/bvs-standpunkte-richtlinien/?L= heruntergeladen werden.